Kopf Notenschreiber

Arrangements, Kompositionen und musikalische Dienstleistungen

rund um die Blasmusik, Oberkrainer- und volkstümliche Musik

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Allgemein

Geltungsbereich
Alle Leistungen des Notensatzdienstes Raimund Weiß, nachfolgend Unternehmer genannt, richten sich an Verbraucher und Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB, nachfolgend Besteller genannt, gleichermaßen, soweit nicht nachfolgende Bestimmungen Abweichendes vorsehen.
Vertragsabschlüsse zwischen Unternehmer und Besteller unterliegen ausschließlich den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmers.

Angebot nach Spezifikation des Bestellers
Die zur Angebotserstellung notwendigen Vorlagen und Angaben sind jeweils vom Besteller kostenfrei zu liefern. Die Leistungsanfrage nebst Vorlagen und Angaben des Bestellers ist bzw. wird nach gegebenenfalls notwendigen weiteren Spezifikationen Grundlage für das Angebot des Unternehmers und bei Annahme Vertragsgegenstand.

Vertragsschluß
Der Unternehmer unterbreitet dem Besteller ein Angebot unter Einbezug dieser AGB bezüglich der angefragten und vom Besteller spezifizierten Leistungswünsche. An das Angebot ist der Unternehmer vier Wochen gebunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Besteller nimmt das Angebot schriftlich oder konkludent mit Zahlung der Vorauskasse an.

Zahlung / Vorauskasse
Alle Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung fällig.
Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung ist der Unternehmer bis zum Zahlungseingang von der Leistungspflicht befreit. Die Zahlung der Vorauskasse gilt zugleich als Zustimmung und Veranlassung des Unternehmers zur Leistung durch den Besteller im Sinne des § 312 d Absatz 3 BGB.
Die Lieferung erfolgt entweder auf Rechnung oder per Nachnahme. Die Nachnahmekosten trägt der Besteller. Bei Rechnungsstellung ist sofort und ohne Abzug die Restsumme zur Zahlung fällig.

Lieferfrist / Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Unternehmers an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Lieferfristen verstehen sich nur als Zirka-Fristen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware (auch Probeausdrucke für die Endbearbeitung) Eigentum des Unternehmers. Soweit Nutzungsrechte übertragen werden, erfolgt die Übertragung erst mit vollständiger Zahlung.

Haftung, Gewährleistung
Offenkundige Mängel sind umgehend anzuzeigen. Der Besteller hat die Lieferung umgehend auf Fehler zu untersuchen und diese sofort anzuzeigen. Der Unternehmer haftet nicht für Transportschäden. Die Haftung des Unternehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, und zwar

  • bei Vorsatz und bei Übernahme einer Garantie bezüglich der jeweils garantierten Beschaffenheit in voller Höhe,
  • bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte,
  • in allen anderen Fällen nur aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht), daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, und zwar auf Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, jedoch pro Einzelschadensfall höchstens bis zum Auftragswert.

Die Mängelhaftung ist bei Bestellern, die Unternehmer sind, auf ein Jahr beschränkt, im übrigen auf zwei Jahre.
Mängel oder Fehler der Leistung werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Unternehmers behoben. Der Unternehmer hat insgesamt drei Nachbesserungsversuche. Die Nachbesserungsfrist beträgt mindestens vier Wochen ab Nachbesserungsverlangen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Besteller das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu.
Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, soweit ein erheblicher Sachmangel oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Unternehmers zu beobachten ist.

Rechtsmängel
Die Haftung für Rechtsmängel ist gänzlich ausgeschlossen. Der Besteller wird darauf hingewiesen, das die Nutzung der Leistungen des Unternehmers durch Rechte Dritter, insbesondere Urheber - und Copyrightrechte, beeinträchtigt sein kann und die Nutzung der vorherigen Genehmigung der Berechtigten, ihrer Wahrnehmungsbeauftragten (GEMA), Verlage, Labels etc. bedarf.

Unternehmerrücktritt
Der Unternehmer behält sich das Recht vor, bei Leistungshindernissen von dem Vertrag im ganzen oder teilweise aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder Betriebsstörung zurückzutreten, soweit ihm nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit an dem Leistungshindernis vorzuwerfen ist.
Der Unternehmer behält sich das Rücktrittsrecht ferner vor, soweit ihm Umstände bekannt werden, die insbesondere die urheberrechtliche Berechtigung des Bestellers fraglich erscheinen lassen.

Produktbeschreibungen im Internet
Darstellungen und Beschreibungen der Leistungen im Internet und in Produktbeschreibungen stellen keine Garantieerklärungen des Unternehmers dar. Dem Besteller sind die Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen bekannt.

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Besteller, die Verbraucher sind, haben unter den Voraussetzungen der §§ 312 d, 355 BGB ein Widerrufsrecht. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und hat in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluß über die vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Soweit den Besteller eine Rücksendungspflicht trifft, trägt er bei Bestellungen bis 40 Euro Warenwert die Kosten der Rücksendung.

Soweit Vorkasse seitens des Bestellers, welcher Verbraucher ist, geleistet wurde, ist das Widerrufsrecht erloschen. Im übrigen gilt § 312d Absatz 4 BGB.

Der Widerruf ist an: "Raimund Weiß, Notensatzdienst, F.-A.-Wolpert-Str. 13 in 97353 Wiesentheid, Deutschland" zu richten.

Soweit die Vorkasse geleistet wurde, führt dies zu einem Ausschluß des Widerrufsrechtes nach § 312 d Absatz 3 BGB. Soweit nach Spezifikationen des Bestellers Waren geliefert werden, besteht das Widerrufsrecht nicht. Selbiges gilt für Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen und Software, sofern die Ware vom Besteller entsiegelt worden ist.

Abtretung, Aufrechnung
Der Besteller darf Forderungen gegen den Unternehmer nur mit dessen vorheriger Genehmigung abtreten. Der Besteller kann nur mit vom Unternehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und nur für den Fall zu, daß dem Unternehmer selbst eine grobe Vertragsverletzung vorzuwerfen ist oder dieser für eine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgeltes erhalten hat, der dem Wert der Leistung entspricht.

Sicherungskopien, Nachbestellung
Der Unternehmer ist berechtigt, angemessene Datensicherungen gleich welcher Art vorzunehmen und diese bis zu zwei Jahren nach Lieferung zu verwahren. Eine darüber hinausgehende Verwahrpflicht besteht nicht.
Bei Datenverlust auf Seiten des Bestellers ist eine Nachbestellung einer Kopie der Datensicherung gegen die jeweils branchenübliche Vergütung möglich.

Gerichtsstand
Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder sofern der Kunde seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung im Ausland hat, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Vertragsparteien der Sitz des Unternehmers.

Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen persönlichen Daten dürfen für interne Zwecke und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen maschinell verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden.
Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmers erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Bestellers nicht beeinträchtigt werden.

Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung und / oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien unter Würdigung der Gesamtumstände vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


II. Ergänzende Bestimmungen zum Notensatz

Erstellung
Der Notensatz erfolgt ausschließlich nach Vorlagen und Angaben des Bestellers. Für die Qualität der Vorlagen und Angaben sowie des verwendeten Träger-Mediums ist der Besteller verantwortlich. Das Risiko von u.a. Unklarheiten und Undeutlichkeiten trägt der Besteller.
Vor endgültiger Fertigstellung erhält der Besteller einen Probeausdruck des Notensatzes zur Abnahme. Soweit Änderungen / Ergänzungen erforderlich und berechtigt sind, hat der Besteller diese dem Unternehmer umgehend schriftlich mitzuteilen. Der Unternehmer ist berechtigt, dem Besteller hierzu angemessene Frist zu setzen.
Soweit Änderungen / Ergänzungen auf Umständen beruhen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, so ist der Unternehmer zur Änderung / Ergänzung nur gegen entsprechendes Entgelt und nur soweit sie ihm zumutbar ist verpflichtet.

Lieferformat
Der Notensatz wird in der Regel per E-Mail als PDF oder Finale-Datei geliefert. Im Ausnahmefall ist auch ein Ausdruck möglich. Eine Sicherungskopie verbleibt beim Unternehmer. Der Notensatz erfolgt mit Software des technisch neuesten Standes. Ansprüche auf Verwendung bestimmter Software besteht nicht. Kompatibilitätsprobleme gehen zu Lasten des Bestellers.

Verwertungs- und Nutzungsrechte
Berechtigter Inhaber sämtlicher notwendiger Rechte an den zu bearbeitenden Vorlagen, Noten, Texten, Tonträgern / Dateien gleich welcher Art und Musikstücken ist der Besteller. Der Besteller versichert darüber hinaus auch, daß keine sonstigen Rechte anderer Personen / Dritter (Copyright, GEMA, u.ä.) einer Notation oder Transkription eines Notenwerkes entgegen stehen. Sofern Rechte Dritter berührt sind oder sein könnten, obliegt es dem Besteller, Genehmigungen einzuholen. Der Besteller hat etwaige Nutzungsentgelte zu entrichten (z. B. GEMA).
Für Rechtsverletzungen haftet ausschließlich der Besteller und stellt den Unternehmer bereits jetzt von allen etwaigen Ersatz- oder Unterlassungsforderungen Dritter frei.


Seite zurück

Seite vor


[Leistungen]  ·   [Notenverkauf (Shop)]  ·   [Auftragsablauf]  ·   [Links]  ·   [Impressum]  ·   [Datenschutzerklärung]